Group 48

Grundsätzlich gilt: Schulpsychologische Beratung …

    • ist ein kostenloses Angebot der Schule an Schüler, Eltern und Lehrer.

    • unterliegt, vergleichbar mit Arzt oder Rechtsanwalt, der Schweigepflicht.

    • basiert auf Freiwilligkeit. (D.h. der erste Schritt muss immer vom Ratsuchenden ausgehen)

    • ist keine Therapie.

    • versucht, Wege aus schwierigen Situationen zu finden.

Beide Schulpsychologen befinden sich in Raum A006.

Beratungstermine nach Vereinbarung, am besten erreichen Sie uns per E-Mail oder über das Elternportal.
Telefonsprechstunde: Dienstag, 9:45 – 10:25 Uhr unter 0821/324 18 448

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Frau Dr. Elena Daschmann
Schulpsychologin
E-Mail: elena.daschmann@jfg-augsburg.de
Telefonnummer: 0821-324 18448
Anna Zeugner
Anna Maria Zeugner
Schulpsychologin
E-Mail: anna-maria.zeugner@jfg-augsburg.de
Telefonnummer: 0821-324 18448
Schwierige Situationen im schulischen Umfeld
  • Schulleistungsprobleme
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Prüfungsangst
  • Motivationsschwierigkeiten
  • Teilleistungsschwächen, wie die Lese-Rechtschreib-Störung
  • Depressionen und Angststörungen
  • Suchtverhalten
  • usw. d.h. die obige Liste stellt kein Ausschlusskriterium dar.

 

Beratungstermine nach Vereinbarung, am besten erreichen Sie uns per E-Mail oder über das Elternportal.

Telefonsprechstunde: Dienstag, 9:45 - 10:25 Uhr unter 0821/324 18 448.

  • Schulleistungsprobleme
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Prüfungsangst
  • Motivationsschwierigkeiten
  • Teilleistungsschwächen, wie die Lese-Rechtschreib-Störung
  • Depressionen und Angststörungen
  • Suchtverhalten
  • usw. d.h. die obige Liste stellt kein Ausschlusskriterium dar.

 

Beratungstermine nach Vereinbarung, am besten erreichen Sie uns per E-Mail oder über das Elternportal.

Telefonsprechstunde: Dienstag, 9:45 – 10:25 Uhr unter 0821/324 18 448.

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Leitfaden zum Vorgehen bei Verdacht auf Lese- und / oder Rechtschreibstörung
  1. Antragstellung der Eltern bei der Schule (Dokument)
  2. Diagnostik / Testung
    1. Schulpsychologin testet den Schüler oder die Schülerin und / oder
    2. es liegt bereits ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters vor
  3. Die Schulpsychologin schreibt eine Stellungnahme und leitet den Antrag der Eltern an die Schulleitung weiter.
  4. Die Schulleitung entscheidet über den Antrag und gibt den Eltern Rückmeldung
  5. Die Fachlehrer werden informiert.

Die Maßnahmen des Nachteilsausgleichs (v.a. Zeitzuschlag) und in schwerwiegenden Fällen auch des Notenschutzes dienen der vorübergehenden Entlastung des Kindes. Sie sollen nicht dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler das Gefühl haben, ihre Rechtschreibung sei nicht relevant.

Die Weiterentwicklung der Rechtschreibfähigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler ist uns wichtig! Deshalb ist es dringend angeraten ein Rechtschreibtraining zu machen. Dieses kann entweder bei einem Therapeuten, einem freien Anbieter oder bei uns an der Schule besucht werden.

  1. Antragstellung der Eltern bei der Schule (Dokument)
  2. Diagnostik / Testung
    1. Schulpsychologin testet den Schüler oder die Schülerin und / oder
    2. es liegt bereits ein Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters vor
  3. Die Schulpsychologin schreibt eine Stellungnahme und leitet den Antrag der Eltern an die Schulleitung weiter.
  4. Die Schulleitung entscheidet über den Antrag und gibt den Eltern Rückmeldung
  5. Die Fachlehrer werden informiert.

Die Maßnahmen des Nachteilsausgleichs (v.a. Zeitzuschlag) und in schwerwiegenden Fällen auch des Notenschutzes dienen der vorübergehenden Entlastung des Kindes. Sie sollen nicht dazu führen, dass die Schülerinnen und Schüler das Gefühl haben, ihre Rechtschreibung sei nicht relevant.

Die Weiterentwicklung der Rechtschreibfähigkeiten unserer Schülerinnen und Schüler ist uns wichtig! Deshalb ist es dringend angeraten ein Rechtschreibtraining zu machen. Dieses kann entweder bei einem Therapeuten, einem freien Anbieter oder bei uns an der Schule besucht werden.

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